INHALTSVERZEICHNIS
- Anwendungsbereich
- Auftragsproduktionen
- Lizenzierung von Stock-Fotos
- Vergütung
- Haftung
- Datenschutz
- Schlussbestimmung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
- Diese AGB gelten für alle erteilten Aufträge hinsichtlich meines fotografischen Angebotes und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
- Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder die Lizenznehmerin werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin (Kerstin Sönnichsen) stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
2. Auftragsproduktionen
- Bei Auftragsproduktionen erstellt die Auftragnehmerin für die Auftraggeberin Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot der Auftragnehmerin und Annahme durch die Auftraggeberin zustande.
- Von den erstellten Aufnahmen wählt die Auftragnehmerin die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie der Auftraggeberin per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Weitere Zusatzleistungen der Auftragnehmerin wie umfangreiche Bildbearbeitung/-retusche, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
- Hat die Auftraggeberin der Auftragnehmerin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
- Die Auftragnehmerin räumt der Auftraggeberin mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und zeitlich sowie räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den Aufnahmen ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Eine Weiterbearbeitung und Verfremdung der Bilder ist nicht gestattet und kann mit der Auftragnehmerin gegen Aufpreis gesondert abgestimmt werden.
- Die Auftragnehmerin hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht explizit ausgeschlossen wurden.
3. Lizenzierung von Stock-Fotos
- Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt die Auftragnehmerin dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.
- Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann die Auftragnehmerin verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.
4. Vergütung
- Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
- Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung der Auftragnehmerin im angemessenen Umfang.
- Ist die Auftragnehmerin für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser von der Auftraggeberin abgesagt, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen der Auftragnehmerin und um den Betrag, den die Auftragnehmerin mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat.
- Bei einer Auftragsproduktion sind 50% der Rechnungssumme direkt nach dem Shooting zu entrichten, die zweite Hälfte ist vor Herausgabe der finalen Bildmotive zu zahlen. Externe Kosten für Studiomiete oder ähnliches werden vorab bezahlt, da die Auftragnehmerin nicht in Vorleistung geht.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist der Auftraggeberin bzw. der Lizenznehmerin eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet bzw. verbleiben die finalen Bilder bei der Auftragnehmerin.
5. Haftung
- Die Auftraggeberin versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
- Die Auftragnehmerin haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.
6. Datenschutz
- Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten der Auftraggeberin werden von der Auftragnehmerin gespeichert.
- Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung der Auftraggeberin zu verwenden.
7. Schlussbestimmungen
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
- Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Mit der Bestätigung eines Angebotes, spätestens dem Fotoshooting selbst, bestätigt die Auftraggeberin, die AGB vollständig gelesen und
verstanden zu haben und erklärt damit ausdrücklich ihr Einverständnis.
Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der https://www.fotoexperten24.de/.
Stand: Januar 202